Steuern clever optimieren – persönlich, professionell, zuverlässig

Ob Einkommensteuer, Beratung bei Selbstständigkeit oder Vermögensübertragungen – ich sorge dafür, dass Sie mehr vom Einkommen behalten.
Telefonische Beratung oder Vor-Ort-Termine im Raum Aachen möglich.

Ihr Steuerexperte aus Aachen

Ich bin Viktor Repp, ausgebildeter Industriekaufmann (Schwerpunkt Buchhaltung) und LL.B. Bachelor of Laws (FH Ostfalia). Mit mehrjähriger Erfahrung in der Steuerberatung begleite ich Privatpersonen und Selbstständige bei allen Steuerfragen. Mein Ziel: das Optimum aus Ihrer Steuererklärung herausholen – zuverlässig, professionell und individuell.

Meine Leistungen

Alle Leistungen erfolgen telefonisch oder digital, optional Vor-Ort im Raum Aachen (Aufpreis).
Inklusive Prüfung von Bescheiden und Begleitung bei Einsprüchen.

Vorteile meiner Beratung

  • Fachwissen & Erfahrung aus Industrie & Steuerbereich
  • Persönliche telefonische Betreuung
  • Fokus auf maximale Steueroptimierung
  • Faire Pauschalpreise, keine versteckten Kosten
  • Schnelle Hilfe bei dringenden Anliegen

„Ich arbeite gerne mit Privatpersonen und Selbstständigen auf Basis klarer Pauschalen – fair, verständlich und transparent.“

So starten Sie mit meiner Beratung

FAQ – Häufige Fragen

Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung sind insbesondere Personen verpflichtet, die nicht ausschließlich in den Steuerklassen 1 oder 4 sind. Dazu zählen unter anderem die Steuerklassen 2, 3/5 sowie 6.

Eine Pflicht kann außerdem bestehen bei:

  • Bezug von Lohnersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld – Progressionsvorbehalt)
  • Selbstständiger Tätigkeit
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
  • Renteneinkünften
  • Beamtenverhältnissen
  • eingetragenen Lohnsteuerfreibeträgen
  • Kapitalerträgen ohne deutschen Steuerabzug

Diese Aufzählung ist nicht abschließend – im Einzelfall kann ebenfalls eine Abgabepflicht bestehen.

Die reguläre Abgabefrist endet am 31.07. des Folgejahres (z. B. für das Steuerjahr 2024 am 31.07.2025).

Wird diese Frist überschritten, kann das Finanzamt eine Erinnerung versenden. Spätestens 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres drohen jedoch automatisch Verspätungszuschläge – auch ohne vorherige Erinnerung.

Auch ohne Verpflichtung kann sich eine Abgabe häufig lohnen, insbesondere bei:

  • hohen Werbungskosten (über 1.260 € jährlich)
  • längeren Arbeitswegen (ab ca. 16 km)
  • überwiegender Tätigkeit im Homeoffice
  • Fort- und Weiterbildungskosten
  • Verpflegungsmehraufwand oder Dienstreisen
  • vorweggenommenen Werbungskosten (z. B. Zweitausbildung oder Studium)
  • besonderen Berufsgruppen (z. B. Soldaten, Monteure, Rettungsdienste)
  • unterjähriger Beschäftigung
  • Abfindungszahlungen (Fünftelregelung)

Grundsätzlich gilt: Eine Abgabe lohnt sich häufig bereits, um mögliche Erstattungen nicht ungenutzt zu lassen.

Bei Nichtabgabe trotz Verpflichtung können verschiedene Maßnahmen folgen:

  • Verspätungszuschläge: mindestens 25 € pro angefangenem Monat (ab 14 Monaten automatisch)
  • Zwangsgelder: zur Durchsetzung der Abgabe
  • Schätzung der Einkünfte: meist zu Ungunsten des Steuerpflichtigen
  • Säumniszuschläge: 1 % pro Monat bei nicht gezahlten Beträgen
  • Strafverfahren: bei vorsätzlicher Nichtabgabe (Steuerhinterziehung möglich)

In schwerwiegenden Fällen kann dies auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Eine Erstattung ist grundsätzlich auf die Höhe der bereits gezahlten Steuern begrenzt.

Das bedeutet:
Maximal erstattet werden kann die Summe aus:

  • einbehaltener Lohnsteuer (laut Lohnsteuerbescheinigung)
  • geleisteten Steuervorauszahlungen

Eine darüber hinausgehende Auszahlung ist nicht möglich.

Vorauszahlungen werden in der Regel festgesetzt, wenn:

  • es zu Nachzahlungen von mehr als 400 € kommt
  • eine nicht passende Steuerklassenwahl vorliegt
  • regelmäßige Einkünfte außerhalb eines Angestelltenverhältnisses erzielt werden (z. B. bei Selbstständigen)

Diese Vorauszahlungen werden vierteljährlich erhoben.

Durch rechtzeitige Planung lassen sich viele steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, bevor Fristen ablaufen oder Entscheidungen getroffen werden, die später nicht mehr korrigierbar sind.

Dazu zählen beispielsweise:

  • optimale Steuerklassenwahl
  • Nutzung von Freibeträgen
  • Planung von Investitionen oder Ausgaben
  • Gestaltung bei Selbstständigkeit oder Vermögensübertragung

Die Vorkasse dient der Sicherstellung der Vergütung der erbrachten Leistungen und der Vermeidung von zusätzlichem Verwaltungs- und Kostenaufwand, beispielsweise durch Mahn- oder Gerichtsverfahren. Gleichzeitig ermöglicht sie eine klare und transparente Abwicklung für beide Seiten.

  • Persönliche Betreuung statt standardisierter Softwarelösungen
  • Individuelle Betrachtung jedes Einzelfalls
  • Fokus auf optimale Ergebnisse statt schneller Abwicklung
  • Direkte Erreichbarkeit bei Fragen, auch außerhalb der eigentlichen Erklärung
  • Transparente Pauschalpreise

Zudem nehmen viele klassische Kanzleien bevorzugt Mandanten mit langfristigem oder höherem Umsatz auf, während hier auch Privatpersonen und einmalige Anliegen berücksichtigt werden.

Jetzt Beratung vereinbaren

Bereit, Ihre steuerlichen Angelegenheiten optimal zu gestalten? Kontaktieren Sie mich telefonisch oder vereinbaren Sie einen Vor-Ort-Termin im Raum Aachen.

Viktor Repp

Telefon: 017670417538
E-Mail: info@repp-beratungen.de

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